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Terms & Conditions

1.    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Terms and Conditions”) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Intavis Peptide Services GmbH, Waldhäuser Straße 64, 72076 Tübingen, Germany (“Intavis Peptide Services”).  Abweichende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden („Kunde“) finden keine Anwendung.
1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für laufende Geschäftsbeziehungen sowie für alle zukünftigen Transaktionen der Parteien.
2.    VERTRAGSABSCHLUSS
2.1    Die Angebote von Intavis Peptide Services („Angebot(e)“) können sich ändern und sind unverbindlich.
2.2    Alle Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Gewichten oder anderen Mengen, die in Angeboten oder in den Preislisten von Intavis Peptide Services und/oder anderen Materialien angegeben sind, wurden nach bestem Wissen von Intavis Peptide Services erstellt, sind jedoch nur dann korrekt, wenn diese Korrektheit ausdrücklich von Intavis Peptide Services bestätigt wurde.
2.3    Kundenbestellungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Intavis Peptide Services verbindlich, spätestens jedoch mit Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen durch Intavis Peptide Services an den Kunden. Mit der Annahme einer Bestellung des Kunden durch Intavis Peptide Services kommt ein Vertrag zustande, der allen anwendbaren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allen zusätzlichen Bestimmungen, die im Angebot festgelegt sind, unterliegt („Vertrag“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen eines Angebots und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang.
3.    PRODUKTLIEFERUNGEN
3.1    Intavis Peptide Services versendet Produkte zur Erfüllung von Bestellungen ab Werk (Incoterms 2020) von den Einrichtungen von Intavis Peptide Services in Tübingen, Deutschland, an den vom Kunden in seiner Bestellung angegebenen Bestimmungsort.
3.2    Die in einem Vertrag angegebenen oder anderweitig von Intavis Peptide Services mitgeteilten Lieferbedingungen sind nur voraussichtliche Liefertermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig.
4.    EIGENTUMSVORBEHALT
4.1    Intavis Peptide Services behält sich das Eigentum an allen an den Kunden verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung gemäß Abschnitt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Intavis Peptide Services nicht verpfändet, vermietet oder als Sicherheit übertragen werden. Im Falle von Pfändungen oder anderen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diese Produkte muss der Kunde Intavis Peptide Services unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.
4.2    Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde die Produkte gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern und Intavis Peptide Services auf dessen Verlangen über den Standort und die Adresse der Immobilie, in der die Produkte aufbewahrt werden, zu informieren.
5.    ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN; WIDERRUFSRECHT
5.1    Intavis Peptide Services erbringt für den Kunden die in jedem Vertrag festgelegten Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen. Intavis Peptide Services kann diese Leistungen („Leistungen“) durch seine Mitarbeiter oder qualifizierte Auftragnehmer erbringen.
5.2    Um eine schnelle und effiziente Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen, werden der Kunde und seine Mitarbeiter in jeder angemessenen Hinsicht uneingeschränkt mit Intavis Peptide Services und dessen Mitarbeitern zusammenarbeiten, einschließlich der Bereitstellung von Informationen zu den Anforderungen des Kunden und allen notwendigen Informationen zu den Produkten und Einrichtungen des Kunden.
5.3    Im Laufe der Erbringung der Dienstleistungen kann sich herausstellen, dass die im Vertrag vorgesehenen Ergebnisse der Dienstleistungen nicht in angemessener Weise erreichbar sind. In diesem Fall hat Intavis Peptide Services den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts durch die Erbringung der Dienstleistungen entstandenen Kosten trägt Intavis Peptide Services, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
6.    PREISE, GEBÜHREN, ZAHLUNG UND STEUERN
6.1    Die Preise und Gebühren für Produkte und Dienstleistungen sind im jeweiligen Angebot aufgeführt.
6.2    Die Gebühren für Dienstleistungen können auf Festpreisbasis oder auf Zeit- und Materialbasis angegeben werden, wie im jeweiligen Angebot angegeben. Wenn die Gebühren für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis angegeben werden, basieren diese Gebühren auf „Manntagen“ (acht (8) Arbeitsstunden pro Tag) oder „Mannwochen“ (vierzig (40) Arbeitsstunden pro Woche über einen Zeitraum von fünf (5) Werktagen). Wenn die Gebühren für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis berechnet werden, dient der im jeweiligen Angebot angegebene Gesamtbetrag lediglich als Schätzung für die Budgetplanung des Kunden und die Ressourcenplanung von Intavis Peptide Services.
6.3    Bei Bestellungen unter 100 EUR (ohne Steuern) wird ein Aufschlag von 40 EUR berechnet.
6.4    Alle Preise, Gebühren, Entgelte und sonstigen Beträge, die der Kunde gemäß einem Vertrag an Intavis Peptide Services zu zahlen hat, sind zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Terminen fällig und zahlbar oder, sofern kein Termin angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden.
6.5    Intavis Peptide Services kann eine Vorauszahlung verlangen, solange frühere Bestellungen nach dem Fälligkeitsdatum noch ausstehen oder wenn Intavis Peptide Services aus anderen Gründen Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde nicht in der Lage oder bereit ist, die Zahlung fristgerecht zu leisten.
6.6    Sofern in dem jeweiligen Angebot nichts anderes vorgesehen ist (einschließlich etwaiger darin festgelegter Anzahlungsbedingungen), stellt Intavis Peptide Services dem Kunden die Gebühren für die Dienstleistungen monatlich nachträglich in Rechnung. Der Kunde erstattet Intavis Peptide Services alle angemessenen Reise-, Verwaltungs-, Ausrüstungs- und Auslagenkosten, die bei der Erbringung der Dienstleistungen anfallen. Diese Kosten sind nicht in einem Festpreis oder einem Zeit- und Materialkostenvoranschlag enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
6.7    Alle im Angebot angegebenen Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen, die der Kunde zum jeweils geltenden Satz zu entrichten hat.
6.8    Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen und nur aufgrund von Forderungen Zurückbehaltungsrechte ausüben, die unbestritten oder durch ein rechtskräftiges Urteil anerkannt sind.
7.    EIGENTUMSRECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1    Intavis Peptide Services und seine Lizenzgeber besitzen weltweite, unbefristete, übertragbare und ausschließliche Rechte an allen Lieferungen, Dokumentationen, Dienstprogrammen, Tools, Methoden, Spezifikationen, Techniken und anderen Materialien oder Know-how, die von Intavis Peptide Services während und im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurden („Arbeitsergebnisse“).
7.2    Wenn Intavis Peptide Services dem Kunden ein Arbeitsergebnis schuldet, gewährt Intavis Peptide Services dem Kunden nach Zahlung der entsprechenden Vergütung eine weltweite, unbefristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare eingeschränkte Lizenz zur Nutzung dieses Arbeitsergebnisses.
8.    GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
8.1    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Produkte (einschließlich Arbeitsergebnisse) ausschließlich für In-vitro- und Forschungszwecke bestimmt und nicht für therapeutische und diagnostische Zwecke oder In-vivo-Anwendungen vorgesehen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet sind und dass die beabsichtigte Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt. IPS haftet nicht für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
8.2    Alle Produkte (einschließlich Arbeitsprodukte) müssen von Fachpersonal in entsprechend ausgestatteten Laboren gehandhabt werden. Es sind Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen von Schutzkleidung zu treffen, um das Einatmen der Produkte oder den Kontakt mit Haut, Augen oder Schleimhäuten zu vermeiden.
8.3    Die Produkte wurden nicht auf ihre Toxizität getestet. Fehlende Etiketten oder Warnhinweise bedeuten nicht, dass die Produkte unbedenklich sind. Der Kontakt mit Lebensmitteln muss ausgeschlossen werden.
8.4    Der Kunde ist allein verantwortlich für die sichere Handhabung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung der Produkte gemäß den nationalen Gesetzen und Vorschriften.
9.    ANNAHME
Falls Intavis Peptide Services sich verpflichtet, ein Arbeitsergebnis zu liefern, das einer Abnahme unterliegt, hat der Kunde dieses Arbeitsergebnis zu prüfen, um festzustellen, ob es die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Der Kunde hat Intavis Peptide Services unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel zu informieren und Intavis Peptide Services eine angemessene Spezifikation dieser Mängel zu übermitteln, einschließlich einer Beschreibung aller besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem festgestellten Mangel, die in einem angemessenen Zusammenhang damit stehen könnten („Mängelbericht“). Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn Intavis Peptide Services innerhalb von zwei (2) Wochen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses an den Kunden keinen Fehlerbericht erhalten hat. Wenn das Arbeitsergebnis einen Mangel aufweist und vom Kunden nicht abgenommen wurde, wird Intavis Peptide Services nach eigenem Ermessen diesen Mangel beseitigen oder ein neues Produkt ohne Mangel liefern („Mängelbeseitigung”).
10.    WARRANTY (“GEWÄHRLEISTUNG”)
10.1    Sofern in diesem Abschnitt 10 nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftung von Intavis Peptide Services für Mängel an Produkten (einschließlich Arbeitsergebnissen).
10.2    Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde Intavis Peptide Services unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung, schriftlich zu benachrichtigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat der Kunde Intavis Peptide Services unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich zu benachrichtigen.
10.3    Im Falle eines Mangels kann Intavis Peptide Services nach eigenem Ermessen diesen Mangel beseitigen oder ein neues Produkt liefern („Mängelbeseitigung“).
10.4    Wenn die Mängelbeseitigung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder der Gebühren (je nach Fall) zu verlangen oder, sofern der Mangel die Nutzung des Produkts nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Ein solches Scheitern kann nur eintreten, wenn Intavis Peptide Services ausreichend und angemessen Gelegenheit erhalten hat, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
10.5    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung des Produkts, außer wenn das Produkt einer Abnahme unterliegt; in diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Abnahme.  
11.    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
11.1    Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund von Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden sowie mit Ausnahme der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie ist die Haftung von Intavis Peptide Services wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen.
11.2    In the event of negligence, Intavis Peptide Services’ liability is limited to reimbursement of typically foreseeable damages. However, in case of slight negligence (“einfache Fahrlässigkeit”) Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Haftung von Intavis Peptide Services auf den Ersatz typischerweise vorhersehbarer Schäden beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Intavis Peptide Services jedoch nur, wenn Intavis Peptide Services eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
11.3    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Intavis Peptide Services.
12.    VERTRAULICHKEIT
12.1    Beide Parteien erkennen an, dass sie im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen über Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei oder über die Parteien selbst erhalten können, die vertraulicher und geschützter Natur sind („vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen die Arbeitsergebnisse, Liefergegenstände und alle Mitteilungen, die die Geschäfts- und Marketingstrategien von Intavis Peptide Services oder des Kunden betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter- und Kundenlisten, Kundenprofile, Projektpläne, Konstruktionsunterlagen, Produktstrategien und Preisdaten, Forschungsergebnisse, Werbepläne, Leads und Bezugsquellen, Entwicklungsaktivitäten, Design und Programmierung, Computerprogramme, technische Zeichnungen, Algorithmen, Know-how, Formeln, Prozesse, Ideen, Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), Schaltpläne und andere technische Pläne sowie andere Informationen der Parteien, von denen aufgrund ihrer Art vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie urheberrechtlich geschützt und vertraulich sind, unabhängig davon, ob sie in mündlicher, gedruckter, schriftlicher, grafischer oder fotografischer oder anderer materieller Form (einschließlich elektronisch empfangener, gespeicherter oder übertragener Informationen) vorliegen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind.
12.2    Die Parteien sind verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und dürfen diese vertraulichen Informationen nur in dem Umfang nutzen, der zur Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei dürfen die Parteien diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben.  
12.3    Die Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, (a) die öffentlich zugänglich geworden sind, es sei denn, dies ist auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine Partei zurückzuführen; (b) die sich vor der Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung bereits ohne Einschränkungen im Besitz der empfangenden Partei befanden; (c) die nach der Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurden, der das Recht hat, diese Informationen offenzulegen; (d) die von der empfangenden Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder (e) soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung dieser Informationen verpflichtet ist.
12.4    Sofern nicht gesetzlich oder durch behördliche Vorschriften vorgeschrieben, darf keine der Parteien die Vertragsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, veröffentlichen oder bekannt machen, mit der Ausnahme, dass jede Partei die Vertragsbedingungen potenziellen Käufern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten oder potenziellen Investoren offenlegen darf.
13.    SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1    Der Kunde darf einen Vertrag oder seine Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Intavis Peptide Services nicht abtreten. Intavis Peptide Services kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag an ein Unternehmen abtreten oder anderweitig übertragen, das das gesamte oder im Wesentlichen das gesamte Geschäft oder Vermögen von Intavis Peptide Services im Zusammenhang mit dem Vertrag durch Verkauf, Fusion, kraft Gesetzes oder auf andere Weise übernimmt.
13.2    Die Beziehung zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist die von unabhängigen Vertragspartnern, und kein Vertrag darf so ausgelegt werden, dass eine der Parteien als Vertreter, Angestellter oder Joint Venture der anderen Partei angesehen werden kann.
13.3    Die Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst auch E-Mail-Korrespondenz.
13.4    Intavis Peptide Services kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von einem (1) Monat ändern. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt und treten zu dem von Intavis Peptide Services vorgeschlagenen Datum in Kraft, sofern der Kunde Intavis Peptide Services nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens schriftlich seine Ablehnung mitgeteilt hat. Im Falle einer schriftlichen Ablehnung durch den Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert weiter.
13.5    Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.6    Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Tübingen, Deutschland, zuständig. Intavis Peptide Services bleibt jedoch berechtigt, Gerichtsverfahren am Sitz oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten.
13.7    Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein, ohne dass dadurch die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen für eine der Parteien insgesamt unzumutbar wird, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Schließung einer Vertragslücke vereinbaren die Parteien eine Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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